Zusammenfassende Meldung
(1 Bewertungen)Die Zusammenfassende Meldung beschreibt eine Regelung, die im Umsatzsteuergesetz beschreiben ist. Grundlage für die Zusammenfassende Meldung sind Lieferungen oder Dienstleitungen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft getätigt werden. Führt ein Unternehmer Lieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft mit anderen Mitgliedsstaaten aus, muss er eine Zusammenfassende Meldung über Art und Umfang an die für seinen Sitz zuständige Finanzverwaltung abgeben. Hierbei muss der UnternehmerDienstleistung und Lieferung in seiner Buchführung trennen und eigenständig behandeln, das heißt, die getrennten Leistungsarten sind der Finanzbehörde zu übermitteln. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinunternehmer gemäß Umsatzsteuergesetz.
Hintergrund für die Regelung der Zusammenfassenden Meldung ist, dass die jeweiligen Finanzbehörden überprüfen können, ob die erbrachten Leistungsarten aus diesen innergemeinschaftlichen Geschäften korrekt versteuert wurden. Zu diesem Zweck werden die abgegebenen Zusammenfassenden Meldungen in ein vernetztes EDV-System eingespeist, dass es jedem Land erlaubt, die abgegeben Meldungen mit den tatsächlichen Steuererklärungen abzugleichen.
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