Zugewinngemeinschaft
(1 Bewertungen)Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, durch den die Eigentumsverhältnisse in einer gesetzlich geschlossenen Ehe geregelt werden, sofern die Eheleute nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Grundsätzlich bleiben bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt und jeder Ehegatte haftet nur für seine eigenen Schulden bzw. für sein Vermögen. Endet die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oder Todesfall, erfolgt ein Zugewinnausgleich, das heißt, das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen ausgeglichen wird. Auch ein nach der Eheschließung geschlossener Ehevertrag beendet die Zugewinngemeinschaft und hat einen Ausgleichsanspruch der Ehepartner zur Folge.
In der Zugewinngemeinschaft verwaltet jeder der Eheleute sein Vermögen alleine mit den Ausnahmen, dass der eine, nicht ohne die Zustimmung des anderen, Geschäfte tätigen darf, die sein gesamtes Vermögen betreffen. Falls über Gegenstände verfügt werden soll, die zum ehelichen Haushalt gehören, muss die Zustimmung des Ehepartners vorliegen. Zu den Gegenständen des ehelichen Haushalts gehören solche Sachen, die dem ehelichen Zusammenleben dienen.
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