Zu versteuerndes Einkommen

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Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage dafür, wieviel Einkommensteuer ein Steuerbürger zahlen muss. Man darf das zu versteuernde Einkommen aber nicht mit anderen Begriffen wie Einnahmen oder Einkünfte gleichsetzen, da diese eine ganz andere Bedeutung haben. Das ist auch deshalb wichtig, weil bestimmte Steuervergünstigungen wie etwa Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsprämie an solche Begriffe anknüpfen.

Das zu versteuernde Einkommen wird immer nach einem festen Schema berechnet. Zunächst zählt man die Einkünfte aller sieben Einkunftsarten zusammen, diese bilden die Summe der Einkünfte. Hiervon werden diverse Freibeträge (z. B. für Alleinerziehende) abgezogen, so dass sich ein Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt. Nach Abzug von etwaigen Verlusten aus den Einkunftsarten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erhält man das Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen bekommt man schließlich, nachdem man vom Einkommen noch eventuelle Kinderfreibeträge in Abzug gebracht hat.


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