Zinsertrag

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Das Zinsergebnis setzt sich zusammen aus dem Saldo von Zinsaufwand und Zinsertrag aller das Unternehmen betreffenden Finanzgeschäfte. Der Zinsertrag gibt hierbei den Betrag an, der bei verzinsten Finanzanlagen erwirtschaftet wird. Ein Zinsertrag stellt somit eine Betriebseinnahme dar und ist in der Gewinn- und Verlust-Rechnung als solche auszuweisen. Hierdurch erhält der Zinsertrag steuerliche Relevanz, da durch den Zinsertrag der Jahresüberschuss erhöht beziehungsweise ein Jahresfehlbetrag gemindert wird. Maßgeblich für den Zinsertrag ist nicht nur das verzinste Kapital, sondern auch der Zinssatz selbst.

Der Zinsertrag unterliegt der Abgeltungsssteuer, somit einer Einkommensteuervorauszahlung, die direkt von der Bank – oder einem anderen mit der Finanzanlage betreuten Institutes – an das Finanzamt abgeführt wird, sofern kein Freistellungsauftrag genutzt werden kann.


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