Zinsabschlagsteuer

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Die Zinsabschlagsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die auf Zinsen aus beispielsweise Sparguthaben, Festgeldern, Sparverträgen, Bausparguthaben oder festverzinslichen Wertpapieren erhoben wird. Diese Erhebung erfolgt sowohl auf Papiere, die in einem Depot verwahrt werden, als auch auf sogenannte „Tafelgeschäfte“. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Zahlstellensteuer“, das heißt, die Steuer wird direkt von der Bank an das Finanzamt weitergeleitet. Dieses Abführen der Zinsabschlagsteuer wird nur im Rahmen der geltenden Freibeträge verhindert. Liegt der Bank also ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, wird keine Zinsabschlagsteuer weitergeleitet.

Im Jahre 2009 wurde die Zinsabschlagsteuer – und somit auch die Kapitalertragssteuer, bei der es sich um die übergeordnete Steuerart der Zinsabschlagsteuer handelt – durch die Abgeltungssteuer abgelöst.


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