Zahlungsunfähigkeit

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Mit der Zahlungsunfähigkeit bezeichnet man den Zeitpunkt, ab welchem ein Schuldner – hierbei ist es egal, ob es sich um eine Privatperson oder eine Kapitalgesellschaft handelt – nicht mehr in der Lage ist, seine offenen Forderungen zu bedienen. Abzugrenzen ist die Zahlungsunfähigkeit von der sogenannten „Zahlungsstockung“, die vorliegt, wenn lediglich vorübergehend hinreichende liquideMittel fehlen, um die Schulden auszugleichen.

Die Zahlungsunfähigkeit wird in der Insolvenzordnung (InsO) definiert und hat erheblichen Einfluss auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ein Schuldner, der von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist oder der bereits zahlungsunfähig ist, kann ein Insolvenzverfahren eröffnen. Kapitalgesellschaften müssen dies in einem solchen Fall sogar tun, da sonst strafrechtliche Konsequenzen aufgrund von Insolvenzverschleppung drohen.

Die Zahlungsunfähigkeit ist dann bereits anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen an die Gläubiger eingestellt hat. Eine genaue Grenze, ab wann Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, existiert im Gesetz nicht. In der Rechtsprechung wird aber davon ausgegangen, dass bei einem Schuldner Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, wenn er zehn Prozent oder mehr seiner Gesamtverbindlichkeiten nicht mehr in einem zumutbaren Zeitraum bedienen kann.


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