Zahlungsschonfrist

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Dieser vorwiegend aus dem Steuerrecht bekannte Begriff umschreibt die Verlängerung einer Zahlungsfrist um einige Tage, um etwaigen Zahlungsverzögerungen entgegen zuwirken, welche aufgrund von Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen entstehen können. Bei Barzahlungen wird vom Finanzamt keine Schonfrist gewährt. Die Zahlungsschonfrist beträgt in der Regel 3 Tage. Ein Säumniszuschlag wird daher erst ab einer säumigen Zahlung von mehr als 3 Tagen berechnet, dann allerdings für den kompletten Zeitraum der Säumnis.

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