Zahlungsmittel

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Zahlungsmittel sind vom Grundsatz her Geld und geldähnliche Mittel, die im Tausch gegen andere Güter oder Dienstleistungen akzeptiert werden. Im Gegensatz hierzu stehen reine Tauschmittel, also zum Beispiel Ware gegen Ware. In Deutschland ist ein Zahlungsmittel durch Gesetzesverordnung als Schuldentilgungsmittel anzusehen. Ein Gläubiger ist auf der Grundlage des „schuldbefreiendem Annahmezwanges“ verpflichtet, ein gesetzliches Zahlungsmittel anzunehmen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Die üblichen gesetzlichen Zahlungsmittel sind Banknoten und Münzen. Auch das Buchgeld, also zum Beispiel das Guthaben auf dem Bankkonto, erfüllt die Funktion eines Schuldentilgungsmittels und wird als Zahlungsmittel akzeptiert. Daneben finden im bargeldlosen Geldverkehr auch Geldersatzmittel, sogenannte Geldsurrogate, Anwendung. Geläufigstes Beispiel ist der Scheck oder der Wechsel. Auch diese Geldersatzmittel haben Zahlungsmittelfunktion.

Zahlungsmittelfunktion haben auch Devisen und Gold.


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