Wirtschaftsgut

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Der aus dem Steuerrecht stammende Begriff wird leider in den Steuergesetzen nicht eindeutig definiert. Ein Wirtschaftsgut ist allerdings mit dem handelsrechtlichen Vermögensgegenstand vergleichbar. Alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens bilden das Betriebsvermögen. Das Wirtschaftsgut zeichnet sich durch eine mehrjährige Nutzung aus, es wird daher auf mindestens ein Jahr abgeschrieben, so dass die entstehenden Abschreibungen den Gewinn des Unternehmens mindern. Als finanzielle Grenze wird in der Regel die Grenze zum GWG (geringwertigen Wirtschaftsgut) angenommen. Diese liegt bei 410 EUR netto. Alle Gegenstände unterhalb dieser Grenze sind daher als GWG einzustufen, oberhalb als über mehrere Jahre abzuschreibendes Wirtschaftsgut. Die Untergrenze zum Wirtschaftsgut liegt bei 60 EUR netto (EStR 31 Abs. 3).
Beispiele für Wirtschaftsgüter:
Pkw, Lkw, PC, Maschinen, Werkzeuge.

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  • Torsten Montag
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