Winterausfallgeld

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Das Winterausfallgeld oder Schlechtwettergeld ist eine Entschädigungszahlung, die vorwiegend im Bau- und Baunebengewerbe eingesetzt wird. Während der potenziellen Schlechtwetterperiode, die für den 1.11. bis zum 31.3. angenommen wird, kann das Wintergeld vom Unternehmer über die Arbeitsämter beantragt werden. Eine Begründung für Antragstellung liegt dann vor, wenn der Arbeit wegen der vorliegenden schlechten Wetterverhältnisse an einem Arbeitstag für mindestens eine Stunde nicht nachgegangen werden kann.

Gestaffelte Zahlung

Die Zahlungen des Wintergeldes an die Beschäftigten erfolgen in einer Staffelung. Bis zur 30. Ausfallstunde erhalten sie den vollen Stundenlohn, danach wird der Ausfall den Arbeitnehmern noch mit 60 oder 67 Prozent vergütet. Bis zur 100. Ausfallstunde werden die Zahlungen aus Umlage finanziert, die von den Arbeitgebern im Baugewerbe geleistet wird. Danach leistet die Bundesagentur für Arbeit die Zahlungen für das Winterausfallgeld.  


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