Willkür

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Willkür liegt vor, wenn keine sachlichen Argumente zu einer Entscheidung in einer hierzu befugten Entscheidungsebene geführt haben, sondern subjektive Überlegungen. Kündigt beispielsweise ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, weil dieser Äpfel liebt, ist dies unsachlich und von Willkür geprägt. Kündigt er ihm, weil er trotz Abmahnung jeden Morgen zu spät kommt, ist dies sachlich fundiert und gerechtfertigt. Willkür spielt insbesondere bei Gerichtsentscheidungen eine große Rolle, da eine solche Entscheidung immer sachlich begründet und auch später noch vertretbar sein muss. Eine in der Sache unverhältnismäßige Entscheidung wird als willkürlich bezeichnet.

Der Staat hat ist nicht in seinem Ermessensspielraum frei. Bei allen Entscheidungen hat der Staat immer auf das Gemeinwohl zu achten. Durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes herrscht Grundrechtsträgern gegenüber sogar ein Willkürverbot.


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