Wiederbeschaffungswert

(1 Bewertung) +1 -0

Der Betrag, den ein Unternehmer aufwenden müsste, um ein Wirtschaftsgut der selben Art und mit der selben Funktion anzuschaffen wird als Wiederbeschaffungswert bezeichnet. Wiederbeschaffungswerte sind in der Regel in Preiskatalogen, Preislisten abzulesen oder mittels Angebote bzw. Kostenvoranschläge zu berechnen. Aus bilanzieller Sicht ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, sofern dieser unterhalb der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes liegt. Man spricht dabei vom niedrigeren beizulegenden Wert. Somit wird durch den Wiederbeschaffungswert das Anschaffungswertprinzip verwirklicht und umgesetzt.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Häufig gelesen

  • Kleingewerbe

    Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinun...

  • Kleinunternehmerregelung

    Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...

  • Gründungszuschuss

    Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...

  • Nebengewerbe

    Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberu...

  • Kleinunternehmer

    Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...

zum Lexikon

Zuletzt geschrieben

zum Lexikon

Empfehlung der Redaktion

M3 Campixx im Gründerlexikon

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Onlinerechner

Lexikon Begriffauswahl

Über den Autor

  • Foto von Torsten Montag
  • Torsten Montag
  • Ich habe mich als Dipl. Betriebswirt im Bereich eCommerce spezialisiert. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit eigenen Webseiten in Sachen Suchmaschinenoptimierung, Vermarktung und selbstverständlich dem Geld verdienen im Internet, nehme ich mir das Recht heraus, mich in diesen Angelegenheiten als Experte zubezeichnen.
  • http://www.clever-clogs.de