Wiederbeschaffungswert

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Der Betrag, den ein Unternehmer aufwenden müsste, um ein Wirtschaftsgut der selben Art und mit der selben Funktion anzuschaffen wird als Wiederbeschaffungswert bezeichnet. Wiederbeschaffungswerte sind in der Regel in Preiskatalogen, Preislisten abzulesen oder mittels Angebote bzw. Kostenvoranschläge zu berechnen. Aus bilanzieller Sicht ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, sofern dieser unterhalb der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes liegt. Man spricht dabei vom niedrigeren beizulegenden Wert. Somit wird durch den Wiederbeschaffungswert das Anschaffungswertprinzip verwirklicht und umgesetzt.

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