Wiederbeschaffungswert
(1 Bewertung)Der Betrag, den ein Unternehmer aufwenden müsste, um ein Wirtschaftsgut der selben Art und mit der selben Funktion anzuschaffen wird als Wiederbeschaffungswert bezeichnet. Wiederbeschaffungswerte sind in der Regel in Preiskatalogen, Preislisten abzulesen oder mittels Angebote bzw. Kostenvoranschläge zu berechnen. Aus bilanzieller Sicht ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, sofern dieser unterhalb der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes liegt. Man spricht dabei vom niedrigeren beizulegenden Wert. Somit wird durch den Wiederbeschaffungswert das Anschaffungswertprinzip verwirklicht und umgesetzt.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
-
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinun...
-
Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...
-
Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...
-
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberu...
-
Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...
Zuletzt geschrieben
-
...
-
...
-
...
-
Der Kleingewerbetreibende ist ein Kleinunternehmer, der ein Kleingewerbe betreibt und dabei die Kl...
-
Als Fahrtkostenpauschale wird die steuerliche Geltendmachung Steuerpflichtiger von Fahrtkosten für...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Onlinerechner
Meistgesuchte Begriffe

- Torsten Montag
- Ich habe mich als Dipl. Betriebswirt im Bereich eCommerce spezialisiert. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit eigenen Webseiten in Sachen Suchmaschinenoptimierung, Vermarktung und selbstverständlich dem Geld verdienen im Internet, nehme ich mir das Recht heraus, mich in diesen Angelegenheiten als Experte zubezeichnen.
- http://www.clever-clogs.de
