Wertberichtigung
(1 Bewertungen)Im Rechnungswesen ist es immer wieder erforderlich, Korrekturposten auf der Passivseite der Bilanz zu buchen, weil das sogenannte „Niederstwertprinzip“ die Wertanpassung von Vermögensposten auf der Aktivseite erfordert. Diese Korrektur wird als Wertberichtigung bezeichnet. Die Wertberichtigung ist somit als indirekte Abschreibung zu verstehen. Während im Anlagevermögen in der Regel die direkte Abschreibung durchgeführt wird, müssen gerade im Umlaufvermögen Korrekturen vorgenommen werden, wenn beispielsweise der aktuelle Wert vom Buchwert, also den Herstellungs- oder Anschaffungskosten, abweicht. Diese Wertberichtigung erfolgt durch eine entsprechende Buchung auf der Passivseite.
Ein Beispiel: Ein Bauunternehmen kaufte für die Fertigstellung mehrerer Fassaden hochwertigen Marmor zu einem Stückpreis von 300,-- Euro je Platte. Nach Fertigstellung der Arbeiten befinden sich im Lager Unternehmens noch 50 Marmorplatten. Zwischenzeitlich ist der übliche Marktpreis auf 200,-- Euro gesunken. Das Niederstwertprinzip erfordert nun eine Korrekturbuchung zum Anschaffungspreis. Diese wird mit der Wertberichtigung auf der Passivseite durchgeführt.
Ein weiterer häufiger Fall der Wertberichtigung tritt ein, wenn beispielsweise Forderungen gegenüber einem Kunden nicht oder nur teilweise beglichen werden. Die gebuchte Forderung muss mithilfe der Wertberichtigung dann korrigiert werden. Neben der Einzelwertberichtigung einer solchen Forderung ist es auch möglich, Pauschalwertberichtigungen unter bestimmten Bedingungen durchzuführen, wenn ein ganzer Forderungsbestand aus Lieferung und Leistung korrigiert werden muss.
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