Werbungskosten

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Als Werbungskosten bezeichnet man im Steuerrecht solche Kosten, die ein Steuerbürger aufwendet, um seine Einnahmen zu erlangen, zu sichern und zu erhalten. Sie werden von den Einnahmen abgezogen und mindern im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zunächst das steuerpflichtige Einkommen und schließlich die Steuerlast. Werbungskosten gibt es aber nur im Bereich der sogenannten Überschusseinkünfte - also Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen sowie sonstige Einkünfte wie etwa Renten. Bei allen anderen Einkunftsarten (z. B. Gewerbebetrieb) nennt man derartige Aufwendungen Betriebsausgaben.

Werbungskosten sind streng genommen keine Steuervergünstigung, sondern ein Ausfluss des sogenannten Nettoprinzips: jeder Steuerbürger soll nur die Einnahmen versteuern müssen, die er tatsächlich zur Verfügung hat. Werbungskosten können nur dann von den Einnahmen abgezogen werden, wenn sie sich eindeutig von den Kosten der Lebensführung abgrenzen lassen. Zu den häufigsten Werbungskosten gehören Fahrtkosten zur Arbeit. Daneben kommen eine Vielzahl anderer Aufwendungen in Betracht wie etwa Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Fortbildung, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren oder Reisekosten.


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