Weihnachtsgeld

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Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Gratifikation, also eine Sonderzahlung, die der abhängig Beschäftigte von seinem Betrieb erhält. Da die Zahlung in der Regel Ende November erfolgt, trägt diese Gratifikation die Bezeichnung „Weihnachtsgeld“.

Kein Rechtsanspruch

Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld. Die Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld wird in den Tarifverträgen oder in den Arbeitsverträgen eingegangen. Daher gehört das Weihnachtsgeld auch zur Verhandlungsmasse bei tariflichen Auseinandersetzungen.

Dreimalige Zahlung kann Verpflichtung bewirken

Ein Unternehmen, das dreimal hintereinander freiwillig Weihnachtsgeld bezahlt hat, übernimmt auf Grundlage der „betrieblichen Übung“, einer Art Gewohnheitsrecht, auch die Verpflichtung, in Zukunft Weihnachtsgeld zu zahlen. Von dieser Verpflichtung ist das Unternehmen jedoch frei, wenn es schriftlichen einen Vorbehalt anzeigt. Dieser Vorbehalt muss jedem Arbeitnehmer, der von der Zahlung profitiert, mit Zugang des Weihnachtsgeldes übermittelt werden.    


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