Wechsel
(1 Bewertung)Bei einem Wechsel handelt es sich um ein Wertpapier mit der Anweisung, einen gewissen Geldbetrag zu zahlen. Ferner müssen Verfallsdatum und Ort der Zahlung, der Aussteller, wer den Wechsel zahlen soll (Bezogener) und die Person, an die gezahlt werden soll (Remittent), enthalten sein. Grundlage für einen Wechsel ist in der Regel ein Rechtsgeschäft, also zum Beispiel ein Kauf- oder ein Darlehensvertrag. Dieses Rechtsgeschäft bestimmt den Zweck eines Wechsels. Somit ist zwischen einem Warenwechsel, einem Finanzwechsel und einem Sicherungswechsel zu unterscheiden.
Der Warenwechsel dient als Hilfsmittel des Zahlungsverkehrs. Der Finanzwechsel erfüllt den Zweck der Beschaffung von Liquidität. Der Sicherungswechsel wird zur Besicherung eines Darlehens herangezogen.
Es gibt zwei Formen von Wechseln: Der gezogene Wechsel (Tratte oder Rimesse), der vorliegt, wenn der Aussteller den Wechsel auf den Namen zieht, der zahlen soll, und den eigenen Wechsel (Solawechsel). Dieser verpflichtet den Aussteller selbst zur Zahlung des Betrages.
Ein Wechsel kann, da es sich um eine Urkunde handelt, nur durch ein Indossament, also eine Erklärung auf der Rückseite, übertragen werden. Rechte aus dieser Urkunde können nur geltend gemacht werden, wenn diese auch vorliegt.
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