Warenentnahme
(1 Bewertungen)Die Entnahme von Waren oder Produkten aus dem Unternehmen für außerbetriebliche Zwecke wird als Warenentnahme bezeichnet. Die Entnahme zu privaten Zwecken, auch als Privatentnahme bezeichnet, unterliegt der Umsatzsteuer und ist im Rahmen einer unentgeltlichen Wertabgabe zu versteuern. Der zu versteuernde Entnahmewert wird mit dem Wiederbeschaffungswert gleichgesetzt, so dass der Einkaufspreis der Ware als Bemessungsgrundlage dienen kann.
Beispiel:
Ein Unternehmer entnimmt Waren zum Einkaufspreis von insgesamt 100 EUR seinem Unternehmen für private Zwecke. Dieser Privatentnahme oder Warenentnahme ist umsatzsteuerpflichtig, so dass sich eine unentgeltliche Wertentnahme von insgesamt 119 EUR (bei 19% USt) ergibt. Der Unternehmer hat daraus 19 EUR an das Finanzamt in Form von Umsatzsteuer zu zahlen, weitere 100 EUR erhöhen seinen Betriebsgewinn.
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Interessantes aus dem Magazin
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessantes aus dem Lexikon
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze