Warenentnahme
(1 Bewertungen)Die Entnahme von Waren oder Produkten aus dem Unternehmen für außerbetriebliche Zwecke wird als Warenentnahme bezeichnet. Die Entnahme zu privaten Zwecken, auch als Privatentnahme bezeichnet, unterliegt der Umsatzsteuer und ist im Rahmen einer unentgeltlichen Wertabgabe zu versteuern. Der zu versteuernde Entnahmewert wird mit dem Wiederbeschaffungswert gleichgesetzt, so dass der Einkaufspreis der Ware als Bemessungsgrundlage dienen kann.
Beispiel:
Ein Unternehmer entnimmt Waren zum Einkaufspreis von insgesamt 100 EUR seinem Unternehmen für private Zwecke. Dieser Privatentnahme oder Warenentnahme ist umsatzsteuerpflichtig, so dass sich eine unentgeltliche Wertentnahme von insgesamt 119 EUR (bei 19% USt) ergibt. Der Unternehmer hat daraus 19 EUR an das Finanzamt in Form von Umsatzsteuer zu zahlen, weitere 100 EUR erhöhen seinen Betriebsgewinn.
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Kleingewerbe
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunte...
Gründungszuschuss
Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...
Nebengewerbe
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes ...
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...
Zuletzt geschrieben
AdSense
AdSense ist ein Werbeprogramm von Google, mit dem man relativ einfach Werbung in die...
Partnerprogramm
Mittels eines Partnerprgramms können Webseitenbetreiber durch die Vermittlung von Verkäufen an and...
Wareneinkauf
Da Momentan kein Text zum Stichwort Wareneinkauf vorhanden ist, sehen Sie sich doch das Video ersa...
Review
Das englische Wort Review, was auf deutsch und im redaktionellen Sinne so viel wie Nachschau,...
Gehaltsnachweis
...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- Zu hohe Werte bei der 1%-Methode in Bezug auf die Umsatzsteuer
- Kompatibilitäts-Chaos: Einkommenssteuer und Unternehmen
- So werden Preise mit und ohne Mehrwertsteuer kalkuliert
- Nebenberuflich Selbständig und 400,- EUR Job, wie viel muss für die freiwillige Krankenversicherung bezahlt werden?
- Nebenberufliche Selbständigkeit und ALG 1 – dieser Freibetrag steht Unternehmern zu
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den Vorlagen
Top bewertet im Lexikon
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen