Vorsorgepauschale
(1 Bewertungen)Vorsorgepauschale ist eine Pauschale, die dem steuerpflichtigen Arbeitnehmer abgezogen wird, sofern dieser nicht Aufwendungen nachweist, welche einen höheren Abzug zur Folge haben. Die Vorsorgepauschale setzt sich aus dem Betrag, der 50 Prozent des Beitrags der Rentenversicherung entspricht, und 11 Prozent des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.500 Euro.
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- Torsten Montag
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