Vorschuss
(1 Bewertungen)Als Vorschuss wird eine Geldzahlung auf eine noch nicht erbrachte Leistung bzw. einen erst später fällig werdenden Anspruch bezeichnet. Die Absicherung dieser Geldleistung kann über Gesetze, Verträge oder gesonderte Vereinbarungen erfolgen, der Vorausbetrag kann aber auch im guten Glauben gegeben werden. Ausgangspunkt für einen Vorschuss ist immer, dass ohne diese Zahlung für den Vorschuss-Empfänger unzumutbare Härten entstehen (z.B. die Zahlungen an Dritte durch einen beauftragten Dienstleister) oder die Erfüllung eines Auftrages sonst nicht möglich ist (z.B. Übernahme von Reisekosten).
Der gesetzliche Anspruch auf Vorschuss
Einen gesetzlichen Anspruch auf Vorschuss haben Rechtsanwälte und Gerichte sowie Auftragnehmer, die sich zu einer Geschäftsbesorgung verpflichtet haben oder wenn zu ersetzende Auslagen für die Erfüllung eines Auftrages anstehen. Im Falle des Gerichtskostengesetzes kann eine Person vom Gerichtskostenvorschuss befreit werden, wenn sie Prozesskostenhilfe erhält. Die gleiche Möglichkeit besteht auch für einen Kläger oder Antragsteller, wenn er durch die Zahlung verursachte Schwierigkeiten glaubhaft nachweisen kann.
Weitere Vorschuss-Formen
Abschlagszahlungen gegenüber Versorgern oder Anbietern erfüllen die Kriterien eines Vorschusses, werden aber als eigene Zahlungsform in der Wirtschaft gehandhabt. Das Gleiche gilt für den Begriff der Anzahlung. Diese sichert dem Geldgeber jedoch nur das Vorrecht zum Kauf über einen bestimmten Zeitraum zu. Der Vorschuss ist kein Darlehen. In der Finanzbranche sind jedoch Zinsen auf einen Vorschuss nach dem Kreditrecht möglich. Auftragnehmer, die mit einem Auftraggeber die Erfüllung eines längerfristigen Auftrages verhandeln, sichern sich einen Vorschuss in der Regel über die Zahlungsweise. Bei Auftragserteilung wird dann ein bestimmter Prozentsatz des Gesamtzahlbetrages fällig, der bis zu 50 % betragen kann.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Kleingewerbe
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunte...
Gründungszuschuss
Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...
Nebengewerbe
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes ...
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...
Zuletzt geschrieben
AdSense
AdSense ist ein Werbeprogramm von Google, mit dem man relativ einfach Werbung in die...
Partnerprogramm
Mittels eines Partnerprgramms können Webseitenbetreiber durch die Vermittlung von Verkäufen an and...
Wareneinkauf
Da Momentan kein Text zum Stichwort Wareneinkauf vorhanden ist, sehen Sie sich doch das Video ersa...
Review
Das englische Wort Review, was auf deutsch und im redaktionellen Sinne so viel wie Nachschau,...
Gehaltsnachweis
...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den Vorlagen
Top bewertet im Lexikon
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen