Änderungsantrag wegen vergessener Aufwendungen
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Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Steuerpflichtige, der im laufenden Kalenderjahr Einnahmen erwirtschaftet, im darauffolgenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben hat. Von diesen Einnahmen
werden die sogenannten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Hierfür werden entweder gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge oder die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt, sofern sie mittels entsprechender Belege nachgewiesen werden.
Hauptproblematik: Bei der Vielzahl von abzugsfähigen Ausgaben ist es gerade für den Steuerlaien schwer an alles zu denken und alles zu berücksichtigen. Da kann es schon vorkommen, dass etwas vergessen wird. Spätestens wenn der Steuerbescheid dann vorliegt, merken viele das etwas nicht stimmt, wenn das Ergebnis so ganz anders ausfällt als erwartet.
Wer nun glaubt, die vergessenen Aufwendungen seien verloren, der irrt. Das Steuergesetz sieht für solche Fälle die Möglichkeit einer „schlichten Änderung“ vor, die schriftlich beim Finanzamt beantragt werden kann. Mit unserer Vorlage Antrag auf schlichte Änderung ist das fix gemacht. Der Antrag ist bereits rechtssicher vorformuliert und muss nur noch um Ihre individuellen Angaben ergänzt werden.
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