Einspruch bei Fristversäumnis

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Um einen Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen zu können muss zunächst einmal die Frist beachtet werden, innerhalb welcher das geschehen muss. Diese beträgt laut Gesetz vier Wochen ab dem Tag der "Zustellung durch die Post" - also ab dem Tag, an dem der Bescheid in Ihrem Briefkasten gelandet ist. Eine andere Art zu erfahren, bis wann Einspruch eingelegt werden kann: Nehmen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Bescheides und rechnen Sie vier Wochen und drei Tage dazu - an diesem Tag muss der Einspruch im Finanzamt eingegangen sein. Nun kann es aber passieren, dass man die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt hat. Ist der Steuerbescheid dann verloren? Nein. Das Gesetz sieht in diesem Fall eine kleine Sonderregelung vor, derzufolge Sie darum bitten können, die Frist sozusagen wiederherzustellen. Sie können demnach einen Einspruch mit dieser Bitte und der Einspruchsbegründung an Ihr Finanzamt richten. Unsere Vorlage beinhaltet bereits einen vorformulierten Absatz für den Fall der versäumten Frist.

Doch damit nicht genug, denn ein Steuerbescheid kann eine unerwartete Nachzahlung mit sich bringen oder es wurden Ausgaben nicht anerkannt, deren Absetzbarkeit umstritten ist und dem Bundesfinanzhof bereits zur Klärung vorliegt. In solchen Fällen kann die Klärung Ihres Einspruches bis zu den tragenden Entscheidungen ausgesetzt werden. Dafür muss natürlich ebenfalls ein Antrag gestellt werden.

Wer also Einspruch einlegen will kann alle Anträge bereits in diesem Schreiben stellen - und spart sich so Schreibarbeit, die unter Umständen sonst einfach nach und nach anfallen würde. Wir vom Gründerlexikon haben diese Anträge sowie drei mögliche Fälle von Einspruchsbegründungen bereits vorbereitet. Sie ergänzen Ihre Daten, wählen die in Ihrem Fall richtige Alternative und erfassen natürlich die Begründung. Ein Tipp: machen Sie grundsätzlich Kopien für Ihre eigenen Unterlagen! Wir wünschen viel Erfolg!

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