Allgemeiner Einspruch

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Wer seinen Steuerbescheid erhält, ist nicht immer mit dem Ergebnis einverstanden, doch nur wenige setzen sich zur Wehr. Grund ist relativ einfach: Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, der wird unter Umständen denken, er habe einen Fehler gemacht und "das Finanzamt weiß schon was es tut". Dabei muss nicht einmal ein Fehler hinsichtlich der Absetzbarkeit vorliegen. Vielleicht fehlte nur der Beleg? Oder er war nicht ausreichend? Vielleicht fehlten andere konkrete Angaben? Viele kennen sich mit dem Recht Einspruch einzulegen nicht aus oder scheuen schlichtweg die "Auseinandersetzung" mit der Finanzbehörde. Lieber Steuerzahler, es lohnt sich einmal die Hintergründe für die Streichung von Kosten bei Ihrem Bearbeiter zu erfragen.

Zu allererst einmal gilt es die Einspruchsfrist zu beachten - aber bis wann muss das geschehen? Das Gesetz sagt, innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Zustellung durch die Post. Was aber wenn ich gerade zu dieser Zeit in Urlaub war und nun nicht weiß ob er am Montag oder am Freitag im Briefkasten gelandet ist? Wer sicher gehen will, den letzten Termin nicht zu versäumen, der nehme das Datum des Bescheides, rechne vier Wochen und drei Tage dazu - so viel Zeit wird nämlich für die Postzustellung im Gesetzbuch eingerechnet - und hat das Datum, wann der Einspruch beim Finanzamt eingehen muss.

Im nächsten Schritt heißt es dann den Einspruch einzulegen. Dies muss natürlich schriftlich geschehen und auch begründet werden. Die Begründung muss jedoch nicht sofort mit dem Einspruch erfolgen! Sie können zunächst auch den Einspruch einlegen allein um die Frist zu wahren und die Begründung später nachreichen. Ihre Vorgehensweise sollten Sie dem Finanzamt im Einspruchsschreiben mitteilen. Wer nun mit der Bürokratie an sich schon auf Kriegsfuss steht, der kann sich gerne unserer Vorlage zum Allgemeinen Einspruch bedienen. In diese müssen Sie nur noch Ihre Daten eintragen, den vorformulierten Text gegebenenfalls an den entsprechenden Stellen auf Sie anpassen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken. Viel Erfolg wünscht das Gründerlexikon!

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