Vertrag
Ein Vertrag setzt mindestens zwei Willenserklärungen voraus, um wirksam zu Stande zu kommen. Dabei verpflichtet sich die eine Partei zur Zahlung eines Entgeltes während dem die andere Partei zur Leistung oder Lieferung verpflichtet wird. Zweiseitige Rechtsgeschäfte oder Verträge können in Verpflichtungs- und Verfügungsverträge gegliedert werden. Dabei sind Verpflichtungsverträge für beide Seiten verpflichten, so z. B. der Kaufvertrag. Einseitig verpflichtende Verträge können beispielsweise das Versprechen einer Schenkung sein. Der Übereignungsvertrag könnte ein Beispiel für einen Verfügung sein.
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[quote]Dürfte aber dann nicht mehr ...
hauptberuf + nebengewerbe schönen guten tag an alle leser
ich komm mal ...
letzte Änderung: 20.10.2005 Aufrufe: 3784
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