Verschuldung

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Mit Verschuldung werden sämtliche Forderungen bezeichnet, die eine Privatperson oder ein Unternehmen noch nicht oder nur teilweise beglichen hat. Dazu zählt ein Kredit bei der Bank ebenso wie die Inanspruchnahme einer Leistung oder einer Warenlieferung. Die Schuld wird mit einem einzigen Bezahlvorgang oder mit einer Ratenzahlung abgetragen. Eine Verschuldung besteht immer, wenn ein Mensch fremdes Kapital benutzt, egal in welchem Bereich.

Verschuldung bei Unternehmen

Bei Unternehmen werden Schulden als Verbindlichkeiten bezeichnet. Das Gegenteil dazu sind die Forderungen, die ein Unternehmen an andere hat. Beides muss in der Bilanz aufgeschlüsselt werden. Verbindlichkeiten oder Schulden stehen dabei auf der passiven Seite, die Forderungen auf der aktiven Seite. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten und Schulden. Wird z. B. etwas geliefert und durch eine Rechnung später bezahlt, ist dies eine kurzfristige Verbindlichkeit. Das größere Anwachsen finanzieller Verpflichtungen gegenüber Lieferanten sollten vermieden werden, sonst droht die Zahlungsunfähigkeit.

Verschuldung, nicht Überschuldung

Die Verschuldung gehört zum Geschäftsleben im Gegensatz zu einer Überschuldung. Im letzten Fall übersteigen die Zahlungsverpflichtungen das Vermögen und es kommt zur Zahlungsunfähigkeit, die im Bankrott oder in der Insolvenz enden kann. Bei der Verschuldung dagegen besteht immer die Möglichkeit, die Verpflichtungen abzutragen und so handlungsfähig zu bleiben.

Verschuldung vertraglich festgehalten

Egal, welche Verpflichtungen eingegangen werden: die Verschuldung muss vertraglich festgehalten werden, mit dem Gegenstand der Zahlung, dem Zahlungszeitraum und den Folgen bei Nichteinhaltung. Im Streitfall zählt nur dieser Vertrag. Wer eine Schuld auf sich nimmt, muss die Konsequenzen abschätzen können und über gute Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, um die Schulden abbauen zu können.  


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