Verpflichtungsgeschäft

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Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, welches eine bestimmte Verpflichtung beinhaltet. Ein Kaufvertrag ist zum Beispiel ein Verpflichtungsgeschäft. Mit dem Verpflichtungsgeschäft entsteht für den Käufer der Anspruch auf Übereignung der Sache und für den Verkäufer der Anspruch auf Übereignung des Geldes. Das Verpflichtungsgeschäft ist ein sogenanntes Kausalgeschäft – es liegt dem anschließend folgendem Verfügungsgeschäft zugrunde. Diese Unterscheidung ist eine Besonderheit des deutschen bürgerlichen Rechts.

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