Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögenswirksame Leistungen können einem Arbeitnehmer zusätzlich oder als Teil seines Arbeitsentgeltes zu seinem Lohn oder Gehalt gezahlt werden. Das Besondere an diesem Arbeitsentgelt ist, dass es der Arbeitnehmer nicht direkt ausgezahlt bekommt, sondern in einen begünstigten Bausparvertrag oder Investmentfond eingezahlt wird. So soll der Arbeitgeber beim Vermögensaufbau des Arbeitnehmers mit helfen. Der AN erhält darauf einen staatliche Zulage (die Arbeitnehmer Sparzulage), welche ebenfalls nicht ausgezahlt wird, sondern erst mit Ablauf des Vermögensaufbaus (der sogenannten Sperrfrist) genutzt werden kann. Die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ist jedoch an gewisse Einkommensgrenzen des Arbeitnehmers gebunden.

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