Verlustabzug
(2 Bewertungen)Die Bezeichnung Verlustabzug ist ein Überbegriff aus den einkommensteuerrechtlichen Verfahren Verlustvortag und Verlustrücktrag.
Steuerbürger können im Rahmen des Verlustabzuges positive und negative Einkünfte miteinander verrechnen. Das ist zum einen „horizontal“ innerhalb der gleichen Einkunftsart möglich. Wenn ein Unternehmer beispielsweise mit seinem Einzelunternehmen einen Verlust, mit seiner Beteiligung an einer GbR dagegen einen Gewinn erwirtschaftet hat, so kann er beides als Einkünfte aus Gewerbebetrieb miteinander verrechnen. Dann gibt es auch noch den „vertikalen“ Verlustausgleich, mit dem man Gewinne und Verluste aus unterschiedlichen Einkunftsarten verrechnen kann. Das ist beispielsweise dann zulässig, wenn jemand positive Einkünfte aus Arbeitslohn erzielt, aber gleichzeitig mit seiner vermieteten Eigentumswohnung einen Verlust erleidet.
Falls sich insgesamt ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt, so wird dieser als Verlustabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen zunächst auf frühere Jahre zurückgetragen. Erst wenn das nicht mehr möglich ist, ist auch ein Verlustabzug in künftigen Kalenderjahren möglich. Durch den Verlustabzug vermindert man sein zu versteuerndes Einkommen und im Ergebnis auch die tatsächliche Steuerlast.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze