Verlust

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Der Verlust eines Unternehmens stellt das Ungleichgewicht zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dar. Beim Verlust sind die in einem Jahr belegmäßig nachgewiesenen Betriebsausgaben größer als die Betriebseinnahmen des Unternehmens. Der Verlust des Betriebs wird bei Existenzgründern, aber auch bei anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Verluste können mit steuerlichen Gewinnen aus diesem Geschäft oder aus einer anderen Einkunftsart verrechnet werden. Verluste können sowohl im Entstehungsjahr, im Vorjahr (Verlustrücktrag) oder in Folgejahren (Verlustvortrag) ausgeglichen werden. Durch Verluste können positive Einkünfte gemindert und somit Steuern gespart werden. Entscheidend für die Ermittlung eines Betriebsverlustes oder Unternehmensverlustes ist die Art der Gewinnermittlung des Unternehmens.

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