Verfügungsgeschäft

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Das Verfügungsgeschäft ist ein sogenanntes dingliches Rechtsgeschäft, welches die Übertragung eines Rechtes beinhaltet. Zum Beispiel stellt die Übereignung einer Sache aufgrund eines zuvor geschlossenen Kaufvertrages ein Verfügungsgeschäft dar. Die Unterscheidung von Verfügungsgeschäft und dem zugrunde liegendem Verpflichtungsgeschäft ist eine Besonderheit des deutschen bürgerlichen Rechts und beruht auf dem sogenannten Trennungs- und Abstraktionsprinzip.

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