UStIdNr

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Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird mit UStIdNr abgekürzt oder oft nur Umsatzsteueridentnummer genannt. Dieses vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Kürzel wird jedem Unternehmer auf Antrag erteilt. Dies kann bei Existenzgründern schon im steuerlichen Erfassungsbogen geschehen. Die UStIdNr ist für jeden Unternehmer verpflichtend, sofern er am innergemeinschafltichen Handel teilnimmt, also Waren oder Dienstleistungen in der Europäischen Union einkauft oder verkauft. Die UStIdNr besitzt folgende Form: DExxxxxxxxx und muss auf sämtlichen Ausgangsrechnungen des Unternehmers ersichtlich sein. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer dient der Nachprüfung einer korrekten Umsatzsteuerzahlung im europäischen Warenverkehr und Dienstleistungsbereich. Der Unternehmer teilt seinem europäischen Geschäftspartner durch diese Identifikationsnummer seinen Unternehmerstatus in Deutschland mit und kann dadurch ohne den Aufschlag der ausländischen Umsatzsteuer Waren oder Dienstleistungen einkaufen. Ebenso verhält sich der Umsatzsteuerausweis beim Export. Sofern der ausländische Erwerber seine UStIdNr dem deutschen Exporteure vorliegt, wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.

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Weiterführende Informationen zur UStIDNr

beim Bundeszentralamt für Steuern. Hier kann auch der Antrag online ausgefüllt werden.

Vergabe der Umsatzsteuer-IDNr online

Auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern kann man die Umsatzsteueridentifikationsnummer kurz: UStIdNr. online beantragen oder das Formular kostenlos downloaden.

Prüfung auf Korrektheit der UStIDNr

Das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission ermöglicht die Onlineüberprüfung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer.

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