Ursprungslandprinzip

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Das Ursprungslandprinzip (auch Herkunftslandprinzip genannt) ist im grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union von Bedeutung.

Nach dem Ursprungslandprinzip müssen Waren und Dienstleistungen in dem Land der Umsatzsteuer unterworfen werden, von dem aus sie exportiert werden bzw. in dem sie ausgeführt werden. Maßgeblich ist dabei, in welchem Land der ausführende Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Nach dem Ursprungslandprinzip muss immer der Umsatzsteuersatz des Herkunftslandes einer Ware oder Dienstleistung angewendet werden.

Das Gegenstück zum Ursprungslandprinzip ist das Bestimmungslandprinzip. Dieses wird derzeit noch als Übergangsregelung angewendet, da das Ursprungslandprinzip trotz Bestrebungen bisher noch nicht flächendeckend in der EU eingeführt werden konnte. Der Grund dafür ist unter anderem, dass unterschiedliche Umsatzsteuersätze auch Wettbewerbsverzerrungen mit sich bringen.


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