Unternehmerlohn

(1 Bewertungen) +1 | -0

Der Unternehmerlohn stellt in der Regel eine kalkulatorische Größe innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens dar. Bei Einzelunternehmen und auch Personengesellschaften ist ein Unternehmerlohn keine Betriebsausgabe. Der Unternehmerlohn wird sehr häufig mit einer Privatentnahme von Geld verwechselt. Diese Entnahme führt jedoch nicht zu einer Betriebsausgabe und somit zur Senkung des Betriebsgewinns. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erhalten demgegenüber ein Geschäftsführergehalt, welches durch einen Arbeitsvertrag begründet wird. Dieses Gehalt führt im Gegensatz zu den Geldentnahmen eines Einzelunternehmens zu einer Betriebsausgabe für die Gesellschaft. Der Unternehmerlohn wird vielmehr zur Kalkulation von Verkaufspreisen ermittelt und als fiktiver Kostenfaktor erfasst. Steuerlich gesehen hat er jedoch keinerlei Auswirkungen.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Lexikon Begriffauswahl

Aus dem Magazin

Persönliche Probleme

Als Grund, warum gerade junge ...

Aus dem Ratgeber