Unternehmer

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Das deutsche Recht regelt nicht eindeutig, wer eigentlich alles als Unternehmer gilt. Dabei ist es vor allem in zweierlei Hinsicht von erheblicher Bedeutung, ob jemand ein Unternehmen hat oder nicht.

Der Unternehmer im Bürgerlichen Recht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stuft alle natürlichen und juristischen Personen (z. B. GmbH) sowie rechtsfähige Personenvereinigungen (z. B. GbR) als Unternehmer ein, die Rechtsgeschäfte im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit eingehen. Wer ein Unternehmen hat, muss beispielsweise umfassende Verbraucherschutzpflichten erfüllen (z. B. muss ein Autohändler seinen Gewährleistungspflichten nachzukommen). Daneben können sich für Unternehmer auch diverse Pflichten hinsichtlich des Verbraucherschutzes ergeben (z. B. muss ein gewerbsmäßiger Ebay-Händler seine Kunden auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinweisen). Wer derartigen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss damit rechnen, abgemahnt zu werden.

Der Unternehmer im Steuerrecht

Das Steuerrecht sieht im Allgemeinen solche Personen als Unternehmer an, die eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Im Umsatzsteuerrecht genügt sogar der bloße Umstand, dass man nachhaltig Einnahmen bezieht, ohne dass gleichzeitig Gewinne angestrebt werden müssen. Wer ein Unternehmen im Sinne des Steuerrechts hat, muss seine Gewinne versteuern – und zwar je nach Rechtsform in Form von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Darüber hinaus können Unternehmer verpflichtet sein, Firmenbuchhaltungen und Jahresabschlüsse zu erstellen.

In allen Fällen gilt, dass eine Person immer nur in Bezug auf ihre ausgeübte Tätigkeit ein Unternehmer sein kann. So ist beispielsweise ein Rechtsanwalt unstrittig ein Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Rechts sowie des Steuerrechts. Verkauft er allerdings nach Feierabend sein privates Auto im Internet weiter, so hat er selbstverständlich weder Gewährleistungs- noch Informationspflichten zu erfüllen.


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