Unternehmensnachfolge

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Mit einer Unternehmensnachfolge werden Eigentum und Führung eines Betriebes auf einen Nachfolger übertragen. Diese Übertragung kann schrittweise erfolgen, es müssen also nicht Führung und Eigentum gleichzeitig übergehen.

Bei der Unternehmensnachfolge muss man unterscheiden, ob das Unternehmen innerhalb der Familie übertragen wird oder an einen externen Nachfolger. Dies hat vor allem steuerliche Konsequenzen. Wird ein Unternehmen im Rahmen der Erbschaft oder Schenkung unentgeltlich übertragen oder teilentgeltlich – der Kaufpreis entspricht nur einem Teilwert des Unternehmens, der Rest wird geschenkt – übergeben, gelten andere steuerliche Richtlinien, als bei einer vollständigen Betriebsveräußerung.

Die Unternehmensnachfolge stellt gerade im Mittelstand ein weitreichendes Problem dar. Hier spielt insbesondere auch die persönliche Bindung des Unternehmers an seinen Betrieb eine große emotionale Rolle. Zudem braucht auch die vollständige vertragliche Neugestaltung, zum Beispiel Gesellschafts- oder Eheverträge, Zeit. Idealerweise ist die Regelung der Unternehmensnachfolge ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie. Ist die Unternehmensnachfolge frühzeitig geplant, egal ob als Generationenwechsel oder durch Übertragung an einen fremdem Dritten, lassen sich auch wirtschaftliche Schäden vom Unternehmen abwenden. Denn: Finanzierende Banken wollen Kontinuität und Sicherheit bei ihrem Geschäftspartner und die Konkurrenz erhält keine Möglichkeit, eine Schwächephase durch ungeklärte Regelungen auszunutzen.


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