Unternehmen

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Als Unternehmen werden in der Marktwirtschaft bestehende Wirtschaftseinheiten bezeichnet, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, indem sie Dienstleistungen oder Waren für den Markt anbieten. Träger dieser Wirtschaftseinheit kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein. In der Betriebswirtschaftlehre ist ein Unternehmen durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Privateigentum, Streben nach Gewinn, Selbstbestimmung.
Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Unternehmen können verschiedenen Rechtsformen haben, z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften u. a.

Betriebswirtschaftlicher Unternehmensbegriff

Entscheidendes Merkmal zur Definition des Unternehmensbegriffes in der Betreibswirtschaftslehre ist die wirtschaftliche Selbstständigkeit einer Wirtschaftseinheit unter dem Aspekt des erwerbswirtschaftlichen Prinzips. Umstritten ist, ob sogenannte Non-Profit-Unternehmen trotz fehlenden erwerbswirtschaftlichen Zieles unter den betriebswirtschaftlichen Unternehmensbegriff fallen. Nach betriebswirtschaftlicher Sicht, ist dies der Fall.

 

Rechtswissenschaftlicher Unternehmensbegriff

Der Begriff Unternehmen kann von der Legaldefinition des in § 2 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) definierten Unternehmerbegriffs abgeleitet werden. Danach ist derjenige Unternehmer, wer eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Der Unternehmensbegriff wird nicht an die Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht geknüpft. Damit werden Non-Profit-Unternehmen ebenso zu den Unternehmen gezählt wie öffentlich-rechtliche Anstalten.

Als Synonym für Unternehmen werden umgangssprachlich häufig die Begriffe Firma, Betrieb aber auch Gesellschaft verwendet.

 

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Über den Autor

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  • Torsten Montag
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