Unfallversicherung

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Neben der privaten Unfallversicherung, welche die finanziellen Folgen eines Unfalls im privaten, geschäftlichen oder beruflichen Bereich absichert, existiert gerade für Unternehmer die Möglichkeit oder Verpflichtung der Beitragszahlung in die gesetzliche Unfallversicherung. Diese wird von den Berufsgenossenschaften getragen. Daneben hat der Unternehmer auch im Umlageverfahren Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung seiner Arbeitnehmer zu zahlen. Sämtliche Zahlungen an die Berufsgenossenschaften stellen Betriebsausgaben dar, während die Zahlungen an eine private Unfallversicherung nicht betrieblich veranlasst sind und nur im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abzugsfähig sein können.


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