Umsatzsteuerverprobung
(1 Bewertungen)Eine spezielle Form der Verprobung stellt die Umsatzsteuerverprobung dar. Durch diese Maßnahme soll überprüft werden, ob der Buchhaltung Fehler unterlaufen sind. Bei der Umsatzsteuerverprobung wird der zulässige Vorsteuerabzug der einzelnen Aufwandskonten aufaddiert und mit dem Saldo der Vorsteuerkonten verglichen. Bei diesem direkten Vergleich darf es zu keinen großen Abweichungen kommen. Die Differenz sollte unter 0,5% des Gesamtaufwands liegen, da andernfalls von größeren Fehlbuchungen oder steuerlichen Fehleinschätzungen auszugehen ist. Diese müssen im Zuge des Jahresabschlusses korrigiert werden. Äquivalent zur Vorsteuerverprobung kann auch die Umsatzsteuer erprobt werden, was in der Regel als einheitlicher Vorgang unter dem Stichwort Umsatzsteuerverprobung gefasst wird. Bei der Umsatzsteuerverprobung wird ebenso vorgegangen, so dass zunächst alle Ertragskonten zu überprüfen sind und daraus eine Gesamtumsatzsteuerlast ermittelt werden muss. Diese wird dann mit den Seiten aber Umsatzsteuerkoten verglichen, wobei ebenfalls keine wesentlichen Differenzen auftreten dürfen. Über die Umsatzsteuerverprobung hinaus können weitere Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. So werden beim Jahresabschluss die regelmäßigen Umsatzsteuerzahlungen und die dazugehörigen Umsatzsteuerberechnungen sowie die jährliche Umsatzsteuerjahresendberechnung mit den vom Finanzamt geführten Aufzeichnungen und den dort eingegangen Zahlungen verglichen und geprüft. Eine Verprobung wird insbesondere bei Steuerprüfungen durch das Finanzamt durchgeführt, um etwaige Betrugsversuche oderSteuerhinterziehungen in aufzudecken. Verprobungen können aber auch in anderen betriebswirtschaftlichen Bereichen durchgeführt werden. Sie sind im allgemeinen immer ein Mittel zur Plausibilisierung von wirtschaftlichen Vorgängen.
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Kleingewerbe
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunte...
Gründungszuschuss
Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...
Nebengewerbe
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes ...
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...
Zuletzt geschrieben
AdSense
AdSense ist ein Werbeprogramm von Google, mit dem man relativ einfach Werbung in die...
Partnerprogramm
Mittels eines Partnerprgramms können Webseitenbetreiber durch die Vermittlung von Verkäufen an and...
Wareneinkauf
Da Momentan kein Text zum Stichwort Wareneinkauf vorhanden ist, sehen Sie sich doch das Video ersa...
Review
Das englische Wort Review, was auf deutsch und im redaktionellen Sinne so viel wie Nachschau,...
Gehaltsnachweis
...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den Vorlagen
Top bewertet im Lexikon
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen