Umsatzsteuerverprobung
(1 Bewertungen)Eine spezielle Form der Verprobung stellt die Umsatzsteuerverprobung dar. Durch diese Maßnahme soll überprüft werden, ob der Buchhaltung Fehler unterlaufen sind. Bei der Umsatzsteuerverprobung wird der zulässige Vorsteuerabzug der einzelnen Aufwandskonten aufaddiert und mit dem Saldo der Vorsteuerkonten verglichen. Bei diesem direkten Vergleich darf es zu keinen großen Abweichungen kommen. Die Differenz sollte unter 0,5% des Gesamtaufwands liegen, da andernfalls von größeren Fehlbuchungen oder steuerlichen Fehleinschätzungen auszugehen ist. Diese müssen im Zuge des Jahresabschlusses korrigiert werden. Äquivalent zur Vorsteuerverprobung kann auch die Umsatzsteuer erprobt werden, was in der Regel als einheitlicher Vorgang unter dem Stichwort Umsatzsteuerverprobung gefasst wird. Bei der Umsatzsteuerverprobung wird ebenso vorgegangen, so dass zunächst alle Ertragskonten zu überprüfen sind und daraus eine Gesamtumsatzsteuerlast ermittelt werden muss. Diese wird dann mit den Seiten aber Umsatzsteuerkoten verglichen, wobei ebenfalls keine wesentlichen Differenzen auftreten dürfen. Über die Umsatzsteuerverprobung hinaus können weitere Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. So werden beim Jahresabschluss die regelmäßigen Umsatzsteuerzahlungen und die dazugehörigen Umsatzsteuerberechnungen sowie die jährliche Umsatzsteuerjahresendberechnung mit den vom Finanzamt geführten Aufzeichnungen und den dort eingegangen Zahlungen verglichen und geprüft. Eine Verprobung wird insbesondere bei Steuerprüfungen durch das Finanzamt durchgeführt, um etwaige Betrugsversuche oderSteuerhinterziehungen in aufzudecken. Verprobungen können aber auch in anderen betriebswirtschaftlichen Bereichen durchgeführt werden. Sie sind im allgemeinen immer ein Mittel zur Plausibilisierung von wirtschaftlichen Vorgängen.
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