Umsatz
(1 Bewertungen)Ein Unternehmen verkauft seine hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus dieser, für das Unternehmen gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer bestimmten Periode, werden als Umsatz bezeichnet. Erlösschmälerungen, wie Skonto, Rabatte oder Boni müssen von der Gesamtleistung des Unternehmens abgezogen werden, sie sind kein Umsatz. Die Umsatzsteuer zählt ebenfalls regelmäßig nicht zum Umsatz. (§277 HGB)
Vereinfacht kann der Begriff Umsatz auf folgende Formel gebracht werden:
Zu den Erlösen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählen alle:
- Erlöse aus dem Verkauf von typischen Produkten
- Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von typischen Erzeugnissen
- Erlöse für typische Dienstleistungen
Was zählt nicht zum Umsatz?
Nicht zum Umsatz gehören leistungsfremde Erträge, die bspw. aus dem Verkauf von Gegenständen aus dem Anlagevermögen oder aus der Vermietung nicht selbst genutzter Gebäudeteile stammen. Die eingenommenen Beträge aus diesen betriebsfremden Leistungen zählen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Besonderheit große Kapitalgesellschaften
Große Kapitalgesellschaften haben nach §285 Nr. 4 HGB die Pflicht, ihre Umsatzerlöse im Anhang aufzugliedern. Die Gliederung soll nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten vorgenommen werden. Die Pflicht zur Gliederung besteht vor allem dann, wenn sich die einzelnen Tätigkeitsbereiche oder die verschiedenen geografischen Märkte untereinander erheblich unterscheiden.
Umsatz und Gewinn
Ein wertmäßig hoher Umsatz ist nicht mit dem Gewinn eines Unternehmens gleichzusetzen. Den erzielten Umsatzerlösen stehen die Kosten des Wareneinsatzes, der Produktion und des Absatzes gegenüber. Erst nach dem Abzug dieser Kosten kann der Gewinn ermittelt werden.
Umsatz und Absatz
Der Begriff Umsatz wird in Unternehmen häufig als Synonym für Absatz gebraucht. Der Absatz im Monat Januar betrug 5.000 Stück. Erst mit dem Verkaufspreis von 50 Euro pro Stück ermittelt sich der Umsatz von 250.000 Euro.
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