Trinkgeld

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Unter einem Trinkgeld versteht sich der zusätzliche finanzielle Aufwand im Rahmen einer Lieferung oder Leistung. Das Trinkgeld wird sehr häufig im Gaststättengewerbe, Hotelgewerbe oder der Gastronomie dem Kellner oder der Bedienung gezahlt. Für Unternehmer kann das Trinkgeld auch als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, sofern die Quittung oder Rechnung der Bewirtung ordnungsgemäß ausgefüllt wurde.

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