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Tragfähigkeitsbescheinigung

Unter der Tragfähigkeitsbescheinigung versteht die Arbeitsagentur die nach Sozialgesetzbuch zur Existenzgründung und Existenzgründerförderung mit dem Gründungszuschuss vorzulegender Bescheinigung zur Tragfähigkeit, also Rentabilität des angestrebten Gründungsvorhabens. Die Tragfähigkeitsbescheinigung muss von einer fachkundigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Hausbank, Fachverband oder von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Gründungszentrum oder einer lokalen Gründungsinitiative) ausgestellt werden. In der Regel wird dafür eine Bearbeitungsgebühr verlangt, die der Gründer zu zahlen hatten. Die Tragfähigkeitsbescheinigung zielt dabei auf den Existenzgründer als Personen, seinem Vorhaben und dem damit Zusammenhang stehenden Umsätzen, Betriebsergebnis, Kapitalbedarf, Einkommen sowie den fachlichen und branchespezifischen Fähigkeiten des Existenzgründers ab. Aber auch die kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnisse sowie Zulassungsvoraussetzungen werden von der fachkundigen Stelle geprüft. Insgesamt endet die Tragfähigkeitsbescheinigung mit der Einschätzung zum Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt, was von der fachkundigen Stelle mit ja oder nein zu beantworten ist.





3 Ergebnisse in den News

Wir haben zum Thema Tragfähigkeitsbescheinigung 3 Nachrichten in unserem Blog gefunden.

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3 Suchergebnisse im Forum

Wir haben zum Thema Tragfähigkeitsbescheinigung 3 Ergebnisse im Forum gefunden.

Gruendungszuschuss bei Selbstkuendigung??
Wenn du Kündigst bist du drei Monate gesperrt, ...

Was darf der Gründer schon vorher machen, um den Zuschuß nicht zu gefährden?
ÄHM, hast du dir überhaupt schon mal Infos ...

Tataratatataaa Stelle mich vor:
Hallo, Philip, danke für deine Antwort. Leider ...

letzte Änderung: 04.03.2009
Aufrufe: 2340

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