Tragfähigkeitsbescheinigung

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Unter der Tragfähigkeitsbescheinigung versteht die Arbeitsagentur die nach Sozialgesetzbuch zur Existenzgründung und Existenzgründerförderung mit dem Gründungszuschuss vorzulegender Bescheinigung zur Tragfähigkeit, also Rentabilität des angestrebten Gründungsvorhabens. Die Tragfähigkeitsbescheinigung muss von einer fachkundigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Hausbank, Fachverband oder von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Gründungszentrum oder einer lokalen Gründungsinitiative) ausgestellt werden. In der Regel wird dafür eine Bearbeitungsgebühr verlangt, die der Gründer zu zahlen hatten. Die Tragfähigkeitsbescheinigung zielt dabei auf den Existenzgründer als Personen, seinem Vorhaben und dem damit Zusammenhang stehenden Umsätzen, Betriebsergebnis, Kapitalbedarf, Einkommen sowie den fachlichen und branchespezifischen Fähigkeiten des Existenzgründers ab. Aber auch die kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnisse sowie Zulassungsvoraussetzungen werden von der fachkundigen Stelle geprüft. Insgesamt endet die Tragfähigkeitsbescheinigung mit der Einschätzung zum Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt, was von der fachkundigen Stelle mit ja oder nein zu beantworten ist.

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