Tantieme
(1 Bewertungen)Als Tantieme bezeichnet man eine Zahlung von Unternehmen an Mitarbeiter, die üblicherweise als besondere Honoration zusätzlich zum Festgehalt geleistet wird. Die Höhe einer Tantieme kann dabei vom Umsatz oder Gewinn des Unternehmens abhängen. Häufig anzutreffen ist eine Tantieme bei GmbH-Geschäftsführern, wo sie einen beträchtlichen Teil der Gesamteinkünfte ausmachen kann. Anders als eine Provision hat eine Tantieme nichts mit der Arbeitsleistung des einzelnen Mitarbeiters, sondern ausschließlich mit dem Gesamtergebnis eines Unternehmens zu tun.
Steuerliche Einordnung der Tantieme
Eine Tantieme gehört zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, so dass die darauf entfallende Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden muss. Besonders kritisch werden die Tantiemen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH von der Finanzverwaltung geprüft. Sie müssen eindeutig vertraglich vereinbart werden, um als Arbeitslohn anerkannt zu werden. Andernfalls stellen sie eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung dar, die sich ungünstig auf die Höhe der Körperschaftssteuer der GmbH und gegebenenfalls auch auf die Gewerbesteuer auswirkt. Bei der Höhe von Tantiemen gilt es zu beachten, dass diese nicht mehr als 25 Prozent der Gesamtbezüge eines Geschäftsführers betragen sollten. Eine Tantieme wird meistens einen Monat nach Erstellung des Jahresabschlusses der GmbH zur Zahlung fällig - also dann, wenn Geschäftszahlen eines Jahres feststehen. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (d. h. mit mindestens 50 Prozent der GmbH-Anteile) unterstellt die Finanzverwaltung den wirtschaftlichen Zufluss einer Tantieme nicht erst mit der tatsächlichen Zahlung, sondern bereits mit der Fälligkeit. Das bedeutet, dass die Lohnsteuerpflicht bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit entsteht - allerdings nur dann, wenn die GmbH überhaupt finanziell in der Lage wäre, um die Tantieme auszuzahlen.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Kleingewerbe
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunte...
Gründungszuschuss
Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...
Nebengewerbe
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes ...
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...
Zuletzt geschrieben
AdSense
AdSense ist ein Werbeprogramm von Google, mit dem man relativ einfach Werbung in die...
Partnerprogramm
Mittels eines Partnerprgramms können Webseitenbetreiber durch die Vermittlung von Verkäufen an and...
Wareneinkauf
Da Momentan kein Text zum Stichwort Wareneinkauf vorhanden ist, sehen Sie sich doch das Video ersa...
Review
Das englische Wort Review, was auf deutsch und im redaktionellen Sinne so viel wie Nachschau,...
Gehaltsnachweis
...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- GmbH Gründung mit mehreren Geschäftsführern und Gründungszuschuss
- Existenzgründung für Jugendliche – Gewerbeanmeldung als Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen
- Was Sie über das neue GmbH-Recht wissen sollten
- Was droht einem Geschäftsführer bei privaten Schulden?
- GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle
Interessantes aus dem Ratgeber
Top bewertet im Lexikon
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen