Stille Beteiligung

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Stille Beteiligung bedeutet, dass eine natürliche oder juristische Person mit einer Einlage an einer Gesellschaft (z. B. GmbH) beteiligt ist, aber keine Mitwirkungsrechte daran hat. Für Unternehmen bedeutet eine stille Beteiligung in erster Linie die Erhöhung des Eigenkapitals. Der Kapitalgeber kann sich mit einer stillen Beteiligung an einem Unternehmen beteiligen, ohne aktiv daran mitarbeiten zu müssen.

Man unterscheidet typische und atypisch stille Beteiligungen

Bei einer typisch stillen Beteiligung nimmt der Gesellschafter nur mit einer vereinbarten Quote an Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft teil und hat darüber hinaus keine Mitspracherechte. Der Anteil ist jedoch immer auf die Höhe der Einlage begrenzt. Die Einnahmen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Bei der atypisch stillen Beteiligung wird der Kapitalgeber nicht nur an Gewinnen und Verlusten eines Unternehmens, sondern auch an dessen Wertentwicklung beteiligt. Zudem können Mitspracherechte vereinbart werden. Da ein atypisch stiller Gesellschafter im Steuerrecht als Mitunternehmer angesehen wird, erzielt er mit seiner Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb.


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