Steuermesszahl
(1 Bewertungen)Alle Gewerbetreibenden müssen aufgrund ihres erzielten Gewinns an die Gemeinde oder Stadt, in welcher der Gewerbebetrieb ansässig ist, Gewerbesteuern bezahlen. Die Steuermesszahl ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt und stellt den Faktor dar, nach welchem sich die Gewerbesteuer berechnet. Die Steuermesszahl variiert in Abhängigkeit von der Höhe des zu versteuernden Gewinns. Bei Gewerbebetrieben, die von natürlichen Personen oder Personengesellschaften betrieben werden, schwankt die Steuermesszahl zwischen 1 % und 5 %. Bei Kapitalgesellschaften werden konstant 5 % für die Steuermesszahl zugrunde gelegt.
Welche Rolle spielt die Steuermesszahl bei der Berechnung der Gewerbesteuer?
Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag eines Unternehmens. Der Gewerbeertrag wird mit dem einkommensteuerlichen Gewinn des Unternehmens gleichgesetzt. Dieser ist um die sogenannten Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu senken. Nach der Absetzung von gesetzlichen Freibeträgen und einer Rundung auf volle 100 EUR, wird die Steuermesszahl auf den verbleibenden Gewerbeertrag angewandt. Das Resultat stellt den sogenannten Steuermessbetrag dar. Dieser wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt multipliziert. Das Ergebnis dieser Berechnung ist die Gewerbesteuer des Unternehmens auf den Gewerbeertrag, also den zu versteuernden Gewinn. Berechnungsschema zur Gewerbesteuer: Siehe Gewerbesteuer.
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