steuerlicher Erfassungsbogen
(1 Bewertungen)Der steuerliche Erfassungsbogen trägt offiziell den Namen "Formular zur steuerlichen Erfassung". Er muss bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft oder - gemeinschaft sowie bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ausgefüllt und eingereicht werden. Das gilt gleichermaßen für gewerbliche, freiberufliche sowie land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten.
Anmeldung einer Erwerbstätigkeit
Grundsätzlich genügt zunächst das schriftliche formlose Mitteilen der Erwerbstätigkeit beim Finanzamt bzw. die Gewerbeanmeldung. Diese Meldung hat gem. § 138 der Abgabenordnung innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Eregnis zu erfolgen. Das Finanzamt wird dem Steuerpflichtigen den steuerlichen Erfassungsbogen dann innerhalb von circa zwei Wochen per Post zukommen lassen. Wer dieses Procedere beschleunigen will, kann auch direkt den steuerlichen Erfassungsbogen einreichen. Der steuerliche Erfassungsbogen wird hierzu in offizieller Version direkt online beim Bundesministerium für Finanzen zum Download angeboten.
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- Torsten Montag
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