Steuerbescheid
(1 Bewertungen)Der Steuerbescheid ist eine Form des Verwaltungsaktes der Steuerverwaltung. Er muss schriftlich erteilt werden. Der Steuerbescheid muss die Steuerart, die Höhe der Steuer sowie den Steuerschuldner benennen. Darüber hinaus ist eine Belehrung über die möglichen Rechtsbehelfe im Steuerbescheid aufzuführen. Die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung muss auch die Frist und die Behörde nennen, wo der Rechtsbehelf einzulegen ist. Der Steuerbescheid wird bspw. für die Einkommensteuer erlassen und nach Abgabe der entsprechenden Einkommensteuererklärung an den Steuerpflichtigen versendet. Der Steuerbescheid enthält ein Datum, von welchem ausgehend der Ablauf der Einspruchsfrist ermittelt werden kann.
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