Steuerbegünstigte Zwecke
(1 Bewertungen)Von steuerbegünstigten Zwecken spricht man immer dann, wenn eine Körperschaft ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Eine Gemeinnützigkeit liegt immer dann vor, wenn die Tätigkeit einer Körperschaft der Allgemeinheit dient - etwa bei einem Krankenhaus. Mildtätigen Zwecken dient eine Körperschaft dann, wenn sie Bedürftige bei der Verbesserung ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes unterstützt. Die meisten Wohlfahrtsverbände haben steuerbegünstigte Zwecke. Kirchliche Organisationen verfolgen nur dann steuerbegünstigte Zwecke, wenn es sich um eine Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts handelt.
Wenn eine Körperschaft anerkannte steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, dann können sich daraus Steuerbefreiungen in der Körperschaft- und Gewerbesteuersteuer ergeben. Ein weiterer Vorteil von steuerbegünstigten Zwecken besteht darin, dass Spenden an solche Organisationen beim Geber steuerlich abzugsfähig sind.
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- Torsten Montag
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