Steuerbefreiung

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Nicht alle Sachverhalte werden im deutschen Steuerrecht auch steuerpflichtig behandelt. So existieren im Einkommensteuerrecht, im Umsatzsteuerrecht oder im Gewerbesteuerrecht verschiedene Steuerbefreiungen. Umsatzsteuerlich gesehen ist bspw. der Umsatz eines Arztes steuerbefreit, so dass der Arzt auf die von ihm ausgeführten Leistungen keine Umsatzsteuer erheben muss. Im Einkommensteuerrecht sind bspw. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Harzt IV bekannt) von der Steuer befreit. Steuerbefreiungen werden vom Gesetzgeber festgelegt, können also auch wieder abgeschafft werden, so dass Steuerbefreiungen unterschiedlich ausgeprägt sein können.

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