Spitzensteuersatz
(3 Bewertungen)Die Besteuerung des Einkommens erfolgt auf der Grundlage des Einkommenssteuergesetzes. Dieses legt auch die Steuersätze fest. Der Spitzensteuersatz ist in dieser gesetzlichen Regelung der höchste Steuersatz, der auf ein zu versteuerndes Einkommen gezahlt werden muss. Aus diesem Grund ist der Spitzensteuersatz auch der höchste Grenzsteuersatz, den das Einkommenssteuergesetz kennt.
In der Umsetzung bedeutet dies allerdings nicht, dass das gesamte zu versteuernde Einkommen mit diesem Spitzensteuersatz zu versteuern ist. In Deutschland wird eine Steuerprogression angewendet, das heißt, unterschiedliche Stufen des Steuertarifes haben unterschiedliche Steuersätze. So folgt einem steuerfreien Grundbetrag ein Eingangssteuersatz, der die Progressionszone einläutet. Erst am Ende dieser Progressionszone folgt der Spitzensteuersatz. Nur der Betrag, der das Ende dieser Progressionszone, die im Einkommensteuergesetz festgelegt ist, übersteigt, wird mit diesem höchsten Steuersatz besteuert.
Angenommen, man betrachtet ein fiktives zu versteuerndes Einkommen von 10.000,-- Euro, so würden zum Beispiel die letzten 5.000,-- Euro dem Spitzensteuersatz unterworfen, der Rest je nach Progressionsstufe mit geringeren Steuersätzen besteuert. Insgesamt wird somit über das gesamte Einkommen nur ein Durchschnittssteuersatz gezahlt.
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