Sperrzeit

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Als Sperrzeit wird der Zeitraum bezeichnet, für den keine Leistungen in Form von Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit aufgrund versicherungswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers gezahlt werden. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis beendet oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat.
Weiter Gründe für eine Sperrzeit sind:

  • Die Ablehnung oder das Nichtantreten einer von der Agentur für Arbeit angebotenen Arbeit.
  • Der Abbruch oder die Weigerung zur Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahme, Maßnahme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung oder einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung Behinderter.
  • Der mangelnde Nachweis von Eigenbemühungen.
  • Keine rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung.
  • Nichtbefolgung der Meldepflicht oder Nichterscheinen zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen.

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